Presseinfo / Neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) fordert Anpassungen bei Shopware-Shops

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft und stellt Shopware-Händler vor neue Herausforderungen. Die E-Commerce-Agentur mitho® informiert über die Änderungen und zeigt, wie Händler ihre Shopware-Onlineshops rechtssicher und nutzerfreundlich anpassen können.

Was ändert sich mit der GPSR?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und fordert von Shopware-Händlern (und allen anderen Onlinehändlern), dass sie nur noch sichere und getestete Produkte anbieten. Die Verordnung gilt sowohl für B2C- als auch B2B-Märkte und betrifft in der EU hergestellte sowie importierte Produkte. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher zu schützen und potenzielle Gefahren zu minimieren.

„Viele Händler unterschätzen die Tragweite der GPSR. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Shopware bietet jedoch flexible Lösungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften,“ erklärt Thorsten Raschke, Head of Development bei mitho®.

Neue Anforderungen an Shopware-Shops

Die GPSR legt folgende Anforderungen an Onlineshops fest:

  • Produktsicherheit und Kennzeichnungen: Alle Produkte müssen sicher in der Anwendung sein und klare Sicherheitskennzeichnungen aufweisen.
  • Transparenz und Informationsaustausch: Verbraucher müssen umfassend über potenzielle Risiken informiert werden.
  • Meldesysteme für gefährliche Produkte: Shopbetreiber müssen ein System zur Meldung und Rückverfolgung von gefährlichen Produkten einrichten.
  • Marktüberwachung und Rückrufaktionen: Behörden dürfen regelmäßige Kontrollen durchführen und bei Verstößen Rückrufe anordnen.

Diese Vorgaben betreffen alle Shopware-Versionen und erfordern technische Anpassungen in den Onlineshops, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

So setzt mitho® die GPSR in Shopware um

mitho® unterstützt Shopware-Händler mit individuellen Lösungen, um die GPSR-Anforderungen effizient zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • Anpassungen von Produktkennzeichnungen und Sicherheitshinweisen
  • Integration von Meldesystemen und Rückverfolgungs-Tools
  • Schnittstellen zu Produktinformationssystemen gemäß GPSR
  • Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung des Teams

„Wir empfehlen Shopbetreibern, frühzeitig auf die neuen Anforderungen zu reagieren. So lassen sich nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern,“ betont Thorsten Raschke.

Frühzeitig handeln und Wettbewerbsvorteile sichern

Die Produktsicherheitsverordnung GPSR betrifft alle Shopware-Händler, die in der EU Produkte verkaufen oder importieren. Durch frühzeitige Anpassungen an die GPSR können Händler Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen vermeiden und Kunden transparent über Produktsicherheit informieren.

„Shopware bietet alle notwendigen Tools, um die Anforderungen der GPSR umzusetzen. Frühzeitig zu handeln ist der Schlüssel, um Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken,“ sagt Thorsten Raschke. Das sorgt auch für zufriedenere Kunden und sichere Verbraucher, die so gerne zu Stammkunden werden. So wird ein gutes Sicherheitsprofil schnell zu einem Verkaufsargument und stärkt langfristig die Markenreputation und Kundenbindung.

mitho® ist eine Full-Service-Agentur für E-Commerce und Softwarelösungen mit über 20 Jahren Erfahrung. Die Agentur entwickelt maßgeschneiderte digitale Lösungen für mittelständische Unternehmen (B2B, B2C, D2C) sowie für Agenturen (A&A). Der Fokus liegt auf individuellen Shopware-Entwicklungen, agiler Software-Entwicklung und der nahtlosen Systemintegration. Das Leistungsspektrum umfasst Schnittstellen-Entwicklung, Webdesign, Programmierung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) – alles mit dem Ziel, skalierbare und zukunftssichere Online-Plattformen zu schaffen.

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Michaela Müller /  Geschäftsführerin
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